AGB
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der FLH Services (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann eine Anfrage über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Anfrageformular abgeben. Ferner kann der Mieter die Anfrage auch per E-Mail oder telefonisch gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3 Vor verbindlicher Anfrage der Mietsache über das Online-Anfrageformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.4 Nach Eingang der Anfrage übersendet der Vermieter ein verbindliches Angebot per E-Mail.
2.5 Der Mieter kann das Angebot des Vermieters innerhalb von drei Tagen durch Beantwortung der E-Mail oder in anderer erklärter Form annehmen. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Vermieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des dritten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Mit der fristgerechten Annahme des Angebots kommt der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande. Nimmt der Mieter das Angebot des Vermieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Vermieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Mietabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Mietabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Mietabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Mietabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
- Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
- Überlassung der Mietsache
4.1 Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietsache für die vereinbarte Mietdauer in sauberem, funktionsfähigem und verkehrssicherem Zustand.
4.2 Der Mieter bestätigt dem Vermieter mit der Übernahme, dass er die Mietsache geprüft und in einem einwandfreien Zustand übernommen hat, soweit erkennbar. Auf Wunsch wird bei der Übergabe ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand, vorhandenes Zubehör und etwaige Mängel dokumentiert werden. Dieses Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.
4.3 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.
4.4 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen. Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
4.5 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Termin abzuholen und zurückzubringen und etwaige Verspätungen unverzüglich mitzuteilen, um Beeinträchtigungen nachfolgender Termine zu vermeiden. Erfolgt die Abholung / Rückgabe nicht spätestens innerhalb von 2 Stunden nach dem vereinbarten Termin, kann der Vermieter den vollen Mietpreis berechnen oder vom Vertrag zurücktreten und die Mietsache anderweitig vermieten. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. Naturereignisse, technische Ausfälle, behördliche Anordnungen), ist der Vermieter berechtigt die Abholung abzusagen oder zu verschieben, ohne dass hieraus ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz entsteht.
- Miete, Kaution und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Mietpreis richtet sich nach dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag und bezieht sich auf den in der Reservierungsbestätigung genannten Mietzeitraum. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises.
5.2 Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
• PayPal oder Banküberweisung
– Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
– Bei Buchungen unter 14 Tagen ist Zahlung unverzüglich ab Rechnungsdatum zu leisten
• Barzahlung bei Abholung
– Nur bei kurzfristigen Buchungen (bis zu 3 Tagen vor Mietbeginn oder Abholung).
– Nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Mietsache anderweitig zu vermieten.
5.3 Zur Sicherung etwaiger Ansprüche aus dem Mietverhältnis kann der Vermieter eine angemessene Kaution erheben, deren Höhe in der Reservierungsbestätigung genannt wird. Die Kaution ist bei Abholung bar oder nach Vereinbarung vorab per PayPal oder Überweisung zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe der Mietsache innerhalb von 7 Kalendertagen zurückerstattet.
5.4 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
5.5 Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche des Vermieters aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Mietvertrag beruht.
5.6 Gerät der Mieter mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Herausgabe bzw. Übergabe der Mietsache bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.
- Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand während der gesamten Mietdauer sorgfältig und ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden sowie alle Bedienungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten.
6.2 Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
6.3 Der Mieter hat die Mietsache gegen Beschädigungen, Verlust und Diebstahl angemessen zu sichern und vor witterungsbedingten Schäden zu schützen.
6.4 Auftretende Mängel, Beschädigungen, Funktionsstörungen oder ein Abhandenkommen der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
6.5 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
- Instandhaltung und Rechte des Mieters bei Mängeln
7.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem einwandfreien, funktionsfähigen und verkehrssicheren Zustand zu überlassen. Die entsprechenden Instandhaltungen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
7.2 Der Vermieter wird gemeldete, nicht vom Mieter zu vertretende Mängel kostenfrei beheben oder dem Mieter einen gleichwertigen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen.
7.3 Ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Mietpreis angemessen mindern. Ist die Reparatur oder Ersatzlieferung nicht möglich oder unzumutbar, steht dem Mieter ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags zu.
- Haftung
8.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
8.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
8.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
8.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
8.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Rückgabe der Mietsache
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Rückgabetermin am vereinbarten Ort vollständig zurückzugeben. Eine kostenlose Endreinigung wird vom Vermieter übernommen; der Mieter muss den Gegenstand lediglich von groben Verschmutzungen befreien.
9.2 Zubehör und Verpackung sind vollständig zurückzugeben.
9.3 Verspätete Rückgabe ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, kann der Vermieter für jeden verspäteten Tag eine zusätzliche Nutzungsgebühr entsprechend der vereinbarten Tagesmiete berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
9.4 Der Mieter haftet für den Verlust oder Beschädigungen, die bei oder nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit auftreten und von ihm zu vertreten sind, bis zur tatsächlichen Rückgabe.
9.5 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. Naturereignisse, technische Ausfälle, behördliche Anordnungen), ist der Vermieter berechtigt, den Rückgabetermin zu verschieben, ohne dass hieraus Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz entstehen.
- Stornierung
10.1 Eine Stornierung der Reservierung ist außerhalb der Ferienzeit bis 3 Tage vor Mietbeginn und innerhalb der Ferienzeit bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos möglich. Erfolgt die Stornierung später, berechnet der Vermieter 50% des vereinbarten Mietpreises. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (z.B. per E-Mail).
10.2 Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung beim Vermieter.
10.3 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
10.4 Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache nach einer Stornierung anderweitig zu vermieten.
- Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Verarbeitung erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, die Rechtsgrundlagen sowie die Rechte der Betroffenen enthält die auf der Website des Vermieters abrufbare Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Versicherung
Für die vermieteten Gegenstände besteht keine durch den Vermieter für die Mietzeit abgeschlossene Versicherung, insbesondere keine Kasko- oder Diebstahlversicherung. Der Mieter ist dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, soweit er dies für erforderlich hält. Für durch den Mieter verursachte Schäden, Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
- 13. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Gerichtsstand
Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
- Alternative Streitbeilegung
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
- Urheber- und Kennzeichenrecht
Alle auf der Website des Vermieters veröffentlichten Inhalte, Bilder, Texte, Logos und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht bzw. anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Verwendung außerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzung ist nicht gestattet, es sei denn, der Vermieter hat vorher ausdrücklich zugestimmt. Soweit Inhalte auf der Website nicht vom Vermieter erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet und entsprechend gekennzeichnet.
- 17.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An dieser Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
